Sportboot-Führerschein

ÜBERSICHT UND ERLÄUTERUNGEN

Mit dem zunehmenden Verkehr auf dem Wasser in den letzten Jahren sind auch in vielen Ländern die Bestimmungen zum Führen von Sportbooten verschärft worden. Wo man früher noch problemlos führerscheinfrei auf Booten unterwegs sein durfte, werden heute Führerscheine verlangt. In Europa gibt es in etlichen Staaten bereits eine Führerscheinpflicht für die Schiffsführer von Sportbooten. Die Landesbestimmungen und Rechtsverordnungen weichen jedoch stark voneinander ab. Informieren Sie sich daher bitte intensiv vor dem Befahren ihrer Wunschgewässer über dortige Führerscheinbestimmungen.

Nur unter besonderen Umständen dürfen Sportboote unter 20m Länge und unter 11,03kW auch ohne amtlichen Führerschein in Deutschland geführt werden. Mit der sogenannten „Charterbescheinigung“ können Bootsführer nach einer mehrstündigen Einweisung auf speziell ausgewiesenen Strecken und Windstärken unter 4 Bft. für eine vorher definierten Zeitraum z.B. ein Hausboot fahren. Wenn Sie unabhängig davon ein Sportboot führen wollen, brauchen Sie einen amtlichen Sportbootführerschein. Nur wer mit gültigem Führerschein segelt oder motort handelt rechtmäßig. Auch zahlt nur dann im Schadensfall eine Versicherung. Letztlich stellt der Sportbootführerschein die einzige Möglichkeit dar, seine Befähigung gegenüber Gerichten, Versicherern und Behörden amtlich belegen zu können.

geltungsbereiche

Ein Führerschein- Übersichtsposter des deutschen Seglerverbandes finden Sie weiter unten als Download.

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Sportbootführerscheine, die jeweils befähigen ein bestimmtes Seegebiet zu befahren. Auf der folgenden Grafik sind die jeweiligen Geltungsbereiche mit den dazugehörigen Kürzeln der Führerscheine abgebildet. Die Führerscheine werden international anerkannt und werden daher auch als „Internationales Zertfikat (IZ)“ fortlaufend mit „A, B, C, D und E“ bezeichnet. Eine Führerschein- Übersicht finden Sie weiter unten als Download.

Die Bundesregierung hat den deutschen Seglerverband (DSV) und den deutschen Motoryachtverband (DMYV) mit der Durchführung und Abnahme der Führerscheinprüfungen beauftragt. Die beiden Verbände haben daraufhin Richtlinien zur Durchführung von Führerscheinausbildungen verfasst. Der Warendorfer Wassersportverein e.V. bildet nach diesen Richtlinien aus. Unsere Ausbilder haben die offiziellen Segellehrerlizenzen.

Es gibt zwei Führerscheine die amtlich vorgeschrieben sind. Der Sportbootführerschein Binnen (IZA) und der Sportbootführerschein See (IZB) sind für das jeweilige Fahrtgebiet Pflicht! Die weiteren Führerscheine sind freiwillig, jedoch beim Befahren deren Geltungsbereiche unbedingt zu empfehlen. Der Warendorfer Wassersportverein bildet bis einschließlich Sportseeschifferschein (IZD) in Theorie und Praxis aus. Die einzelnen Bestimmungen und Ausbildungsinhalte sind den jeweiligen Rubriken IZA, IZB, IZC und IZD zu entnehmen.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Mail ausbildung@wassersport-warendorf.de oder besuchen Sie den Informationsabend bzw. den Tag der offenen Tür.
Jan Müller

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